In 3 Schritten zur zertifizierten Übersetzung
Reichen Sie Ihre zu übersetzenden Dateien ein. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir gut lesbare Scans oder Fotos.
Werktags erhalten Sie innerhalb von 3 Stunden eine Offerte. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir unverzüglich mit der Übersetzung.
Nach Abschluss schicken wir die fertige Übersetzung elektronisch zu. Beglaubigte Dokumente werden zusätzlich per Post im Original versandt.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Luzern bietet Ihnen zuverlässige Übersetzungen in allen gewünschten Zielsprachen. Durch individuelle Projektplanung, persönliche Beratung und ein abschliessendes Lektorat gewährleisten wir eine hervorragende Qualität. Müssen Sie amtlich beglaubigte Übersetzungen für Behörden (z.B. SEM oder RAV) einreichen? Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit amtlichen Dokumenten, Apostillen und Beglaubigungen.
Luzern ist nicht nur für das eindrucksvolle Panorama des Vierwaldstättersees und die Kapellbrücke bekannt, sondern auch für seine vielfältige Wirtschafts- und Kulturlandschaft. Unser Übersetzungsbüro in Luzern unterstützt Sie mit einem breiten Spektrum an Sprachdienstleistungen – von
Webseiten-Übersetzungen für den Tourismus- und Eventsektor bis hin zu
Justizübersetzungen für Gerichte und Behörden. Dabei legen wir besonderen Wert auf Präzision und kulturelle Feinabstimmung, sodass Ihre Inhalte in jeder Zielsprache verlässlich verstanden werden.
Ob es um internationale Kooperationen im Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) geht oder um Forschungskooperationen an der Hochschule Luzern: Wir stehen Ihnen mit unserem wissenschaftlichen Übersetzungsdienst zur Seite. Durch modernste Prozesse und ein spezialisiertes Team aus muttersprachlichen Fachübersetzerinnen und Fachübersetzern sorgen wir dafür, dass Sie auf dem globalen Parkett professionell kommunizieren. Dank unserer langjährigen Erfahrung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Dokumente termingerecht und in erstklassiger Qualität geliefert werden.
Das Team hat unsere Beglaubigungen für den Versand ins Ausland in Rekordzeit übersetzt. Top Service und schnelle Lieferung!
B. Stalder, Altstadt LuzernWir brauchten Marketingtexte für unseren internationalen Messeauftritt. Der Übersetzungsdienst Luzern hat uns erstklassig unterstützt – gerne wieder!
G. Müller, LittauFür mein Studium im Ausland musste ich schnell Zeugnisse übersetzen lassen. Alles lief reibungslos und super flott. Vielen Dank!
L. Furrer, KriensAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Luzern deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Ja. Der Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern bietet Apostillen/Legalisationen sowie amtliche Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien, Übersetzungsbeglaubigungen) an.
Antwort: Als Richtwerte werden u. a. 30 CHF pro Legalisation/Apostille genannt. Für Unterschriftsbeglaubigungen: 30 CHF für die erste Unterschrift und 10 CHF für jede weitere auf demselben Dokument. Für Kopien: 10 CHF (erste Seite) und 2 CHF (weitere) wenn die Kopie vor Ort erstellt wird; bei mitgebrachten Kopien 20 CHF (erste) und 5 CHF (weitere).
Antwort: Ja, Übersetzungen können beglaubigt werden, wenn die Übersetzerin/der Übersetzer registriert ist; der Preis wird mit 30 CHF angegeben.
Antwort: Für die amtliche Unterschriftsbeglaubigung muss die unterzeichnende Person in der Regel persönlich erscheinen und sich ausweisen.
Antwort: Wir trennen Übersetzungsprozess und Behördenweg sauber: Sie schicken uns den Scan, wir übersetzen. Wenn zusätzlich Beglaubigungen/Apostille nötig sind, geben wir Ihnen eine Reihenfolge und sagen, wann Sie das Original brauchen.
Antwort: Wir arbeiten mit einem Glossar und Freigabeprozess, damit Produkt- und Prozessbegriffe konsistent bleiben. Bei technischen Dokumenten (Manuals, Spezifikationen) ist das oft der größte Qualitätshebel.
Antwort: Zielsprachen, Zielland, Einreichstelle, Dokumenttyp und Deadline. Dann erhalten Sie Fixpreis, Liefertermin und eine Empfehlung, ob Apostille/Legalisation erforderlich ist.
Für die Einholung einer Apostille (durch zuständige kantonale Behörde) zur Beglaubigung Ihrer Originale können Sie sich in Luzern an das Kantonsgericht Luzern in der Zentralstrasse 123, 6002 Luzern, oder an die Staatskanzlei in der Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, wenden. Sobald Ihre Dokumente mit der Apostille (durch zuständige kantonale Behörde) versehen sind, übernimmt unser Übersetzungsbüro Luzern die professionelle Übertragung sämtlicher Inhalte und Siegel. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass der gesamte Vorgang schnell und unkompliziert abläuft.