In 3 Schritten zur zertifizierten Übersetzung
Laden Sie einfach Ihre zu übersetzenden Dateien hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir hochwertige Scans oder klar erkennbare Fotos.
Innerhalb von 3 Stunden erhalten Sie werktags unser Angebot. Nach Ihrer Bestätigung legen wir ohne Verzögerung mit der Übersetzung los.
Sie bekommen Ihre fertige Übersetzung direkt per E-Mail. Bei beglaubigten Dokumenten senden wir Ihnen zusätzlich die Originale per Post zu.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Winterthur stellt sicher, dass Ihre Übersetzungen termingerecht und in höchster Qualität erstellt werden. Durch eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Projektplanung und ein abschliessendes Lektorat garantieren wir einwandfreie Ergebnisse in sämtlichen Zielsprachen. Brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen für Behörden wie SEM oder RAV im Raum Winterthur? Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit amtlichen Dokumenten und Stempeln.
Winterthur verfügt über eine traditionsreiche Industrie- und Forschungskultur, die unser Übersetzungsbüro mit hochqualitativen Fachübersetzungen unterstützt. Ob
Maschinenbau bei Grossunternehmen wie Sulzer,
Bedienungsanleitungen für innovative Produktionsanlagen oder die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der ZHAW – wir sorgen für eine präzise und terminologisch stimmige Übertragung technischer Zusammenhänge.
Auch für medizinische Einrichtungen und Kulturinstitutionen wie das Fotomuseum Winterthur bieten wir professionelle
medizintechnische Übersetzungen oder bei Ausstellungskonzepten an. Ebenso erstellen wir rechtsverbindliche Vertragsübersetzungen für internationale Kooperationen. Unsere muttersprachlichen Expertinnen und Experten arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um inhaltlich korrekte und kulturell passende Dokumente zu gewährleisten – damit Winterthurs Innovationskraft und kulturelle Vielfalt auch über Sprachgrenzen hinweg voll zur Geltung kommen.
Die beglaubigte Übersetzung unserer Vereinsstatuten war äusserst präzise und wurde fristgerecht geliefert. Ganz herzlichen Dank an das Übersetzer-Team!
S. Baumann, VeltheimUnsere Marketingtexte für den Online-Shop mussten rasch ins Französische und Italienische übertragen werden. Sehr zuverlässig und fachlich versiert.
A. Cavalli, AltstadtFür ein Gerichtsverfahren benötigte ich beeidigte Dokumente. Die Kommunikation verlief reibungslos. Die Übersetzungen wurden auf den Punkt geliefert!
M. Winkler, SeenAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Winterthur deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Beglaubigungen werden je nach Dokument z. B. durch Gemeinde-/Stadtstellen oder Notariate vorgenommen. In vielen Zürcher Gemeinden wird für Beglaubigungen eine Gebühr im Bereich um 20 CHF genannt; bei Notariaten können Gebühren je nach Leistung variieren.
Antwort: Für Überbeglaubigungen im Kanton Zürich (Apostille oder Legalisation) nennt die Staatskanzlei je nach Vorgang Gebühren im Rahmen von 15–30 CHF. Ob Apostille oder Legalisation gebraucht wird, hängt vom Zielland ab.
Antwort: Nicht unbedingt. Für viele Beglaubigungen sind lokale Stellen/Notariate zuständig; für die Überbeglaubigung (Apostille) ist die zuständige kantonale Stelle relevant. Wir zeigen Ihnen den kürzesten, realistischen Weg – abhängig von Dokument und Zielland.
Antwort: Wir halten die Dokumentstruktur, übernehmen Nummerierungen und kennzeichnen Stempel/Signaturen. Zusätzlich prüfen wir Datenfelder (Namen, Geburtsdaten, Ausstellungsdatum) auf Konsistenz.
Antwort: Ja, sofern das finale Dokument feststeht. Wir können die Übersetzung vorbereiten und die finale Fassung nachreichen, sobald die beglaubigte Version/Apostille vorliegt.
Antwort: Bei Urkunden weniger, bei Dossiers (Verträge, Zeugnisse, HR) sehr. Wir erstellen bei Bedarf eine Terminologieliste, damit wiederkehrende Begriffe identisch übersetzt werden.
Antwort: Zielland, Einreichstelle und ob eine Apostille/Legalisation erwartet wird. Damit vermeiden Sie Nacharbeiten und wir können den Ablauf zuverlässig planen.
Müssen Ihre Originaldokumente vor der Übersetzung mit einer Apostille (durch zuständige kantonale Behörde) versehen werden? In Winterthur können Sie dazu das Bezirksgericht Winterthur (Technikumstrasse 40, 8400 Winterthur) aufsuchen. Für weiterführende Fragen steht auch das Obergericht des Kantons Zürich zur Verfügung. Nach erfolgter Beglaubigung (Apostille (durch zuständige kantonale Behörde)) übernimmt unser Übersetzungsbüro Winterthur die exakte und sprachlich korrekte Übertragung aller Inhalte und amtlichen Siegel. Wir begleiten Sie gerne bei jedem Schritt und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.