In 3 Schritten zur zertifizierten Übersetzung
Senden Sie uns Ihre Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos. Für eine beglaubigte Übersetzung achten Sie bitte auf klare Darstellungen.
Innert maximal 3 Stunden erhalten Sie werktags ein unverbindliches Angebot. Nach Ihrer Bestätigung starten wir direkt mit der Übersetzung.
Wir liefern Ihre fertige Übersetzung per E-Mail aus. Bei beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie zusätzlich per Post das unterzeichnete Original.
Unser ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro Bern ist bekannt für effiziente Abläufe und höchste Präzision in allen Zielsprachen. Individuelle Projektplanung, persönliche Kundenberatung und ein abschliessendes Lektorat sichern erstklassige Resultate. Wer beglaubigte Übersetzungen für Ämter oder Gerichte im Kanton Bern benötigt, profitiert von unserer langjährigen Erfahrung mit legalen Dokumenten und der richtigen Umsetzung offizieller Siegel.
Im Herzen der Eidgenossenschaft unterstützt Sie unser Übersetzungsbüro Bern bei allen Sprachprojekten. Ob Marketing-Kampagnen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, juristische Schriftstücke oder Finanzdokumente – unsere erfahrenen Fachübersetzer sorgen für präzise und ansprechende Ergebnisse. Speziell für beglaubigte Übersetzungen ist unser eingespieltes Team ein verlässlicher Partner, um amtliche Anforderungen lückenlos zu erfüllen.
In Bern vertrauen uns Unternehmen sowie öffentliche Stellen ihre internationalen Kommunikationsaufgaben an. Sei es die Vorbereitung von Dokumenten für kantonale Behörden oder die mehrsprachige Betreuung wissenschaftlicher Projekte an der Universität Bern – wir bieten massgeschneiderte Lösungen und legen grossen Wert auf sprachliche Sorgfalt. Mit innovativen Tools und einem globalen Netzwerk an Übersetzungsprofis erfüllen wir auch anspruchsvolle Aufträge speditiv und mit schweizerischer Zuverlässigkeit.
Wir haben unsere Statuten fürs Handelsregister übersetzen lassen. Das Projektmanagement in Bern war äusserst kompetent, die Lieferung prompt. Herzlichen Dank!
J. Kunz, BümplizMeine Bewerbungsunterlagen mussten innert kürzester Zeit beglaubigt übersetzt werden. Dialecta in Bern hat das super hingekriegt. Der Service war schnell und freundlich.
E. Dubois, BreitenrainSehr professionelle Abwicklung! Unsere Texte für eine medizinische Fachpublikation wurden präzise übersetzt und das Team hat uns während des gesamten Prozesses hervorragend betreut.
M. Wyss, InnenstadtAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Bern deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Ausland-Dokumente ist im Kanton Bern die Staatskanzlei zuständig; sie beglaubigt die Echtheit von Unterschriften auf Originaldokumenten. Die Gebühr beträgt 25 CHF pro Dokument.
Antwort: Einige Dokumentarten müssen zuerst durch eine andere kantonale Amtsstelle oder durch eine Notarin/einen Notar beglaubigt werden, bevor die Staatskanzlei die Überbeglaubigung vornimmt. Das betrifft z. B. Kopien und bestimmte Privatunterschriften.
Antwort: Ja. Für Beglaubigungen, die in der Schweiz verwendet werden, sind in Bern Notarinnen und Notare zuständig. Für das Ausland kommt – je nach Zielland – zusätzlich die Beglaubigung/Apostille über die Staatskanzlei in Betracht.
Antwort: Häufig: Original beschaffen → (falls nötig) notarielle Zwischenbeglaubigung → Beglaubigung/Apostille durch die Staatskanzlei → anschließend Übersetzung. Es gibt Ausnahmen; wir richten uns nach der Vorgabe der Zielbehörde.
Antwort: Für die Übersetzung genügt ein lesbarer Scan. Stempel, Siegel und handschriftliche Vermerke werden als solche in der Übersetzung kenntlich gemacht. Unleserliches wird nicht interpretiert, sondern transparent markiert.
Antwort: Wir führen definierte Begriffe/Abkürzungen in einer Terminologieliste zusammen und prüfen Querverweise. Das ist besonders relevant für Ausschreibungen, HR-Dossiers und juristische Anlagen.
Antwort: Dokument (PDF), Zielsprachen, Zweck/Einreichstelle, Zielland, gewünschter Termin sowie Hinweis, ob eine Beglaubigung/Apostille erwartet wird. Danach erhalten Sie Fixpreis + Ablaufplan.
Falls Sie für Ihr Originaldokument eine Apostille (durch zuständige kantonale Behörde) benötigen, bevor wir es übersetzen, können Sie sich in Bern an das Regionalgericht Bern-Mittelland (Hodlerstrasse 7, 3011 Bern) wenden. Auch das Obergericht des Kantons Bern (Zähringerstrasse 6, 3012 Bern) gibt Ihnen weiterführende Auskünfte zur Beglaubigung. Nach der Apostillierung übernimmt unser Übersetzungsbüro Bern die Übersetzung aller Inhalte und Stempel. Wir begleiten Sie gerne Schritt für Schritt durch den Prozess.